Der Therapieablauf in 3 Schritten

Kosten und mögliche Kostenübernahme

Wenn Sie sich für eine Therapie bei uns entscheiden, erstellen wir für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an die Krankenkasse und beantragen – je nach persönlicher Situation – eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen). Im Therapieverlauf ist ggf. eine weitere Therapieverlängerung um 20 Sitzungen möglich bis zum Höchstkontingent von 80 Sitzungen. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherungen deutlich unterscheiden, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe, Zuzahlungen etc.). Da auch das Prozedere der Antragsstellung je nach Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte auch, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Gegebenenfalls erstellen wir für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an die Krankenkasse. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten für eine 50minütige Sitzung betragen aktuell 153,00 € (3,5fach, GOP-Ziffer 870). Jeweils zum Monatsanfang stellen wir Ihnen dann eine Gesamtrechnung, die Sie nach erfolgter Kostenzusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”.

Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen. Die Kosten betragen für eine 50minütige Sitzung aktuell 153,00€ (3,5fach, GOP-Ziffer 870). Jeweils zum Monatsanfang erhalten Sie eine Gesamtrechnung von uns.